Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Neon Arc — Alexander Hertle
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign-, SEO- und Hosting-Dienstleistungen zwischen Neon Arc, Inhaber Alexander Hertle, Pfarrer-Walser-Str. 3, 87544 Blaichach (Dienstleister) und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden abgelehnt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Dienstleister bietet WordPress-Webdesign, Next.js- und React-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), technische Wartung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz (Hosting), Domains und Software-Lizenzen an.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform oder durch den Beginn der Dienstleistungserbringung (z. B. Anzahlungsüberweisung) zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte rechtzeitig und digital zur Verfügung:
– Texte, Bilder, Logos, Grafiken in druckfertiger Form
– Zugangsdaten für bestehende Systeme/Domains
– Rechtliche Freigaben für Bild-/Textmaterial (z. B. Bildrechte)
Verzögerungen durch fehlende Zuarbeit gehen zu Lasten des Kunden und verlängern Fristen und Preise entsprechend.
Werden auf Wunsch des Kunden KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder) eingesetzt, stellt der Kunde sicher, dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit KI-generierter Inhalte.
§ 5 Korrekturrunden und Abnahme
(1) Webdesign-Projekte umfassen 2 Korrekturrunden im vereinbarten Lieferumfang. Jede weitere Runde wird als Mehrleistung mit 89 €/Stunde abgerechnet.
(2) Das Projekt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.
(3) Geringfügige Abweichungen, die nicht die Nutzung oder das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abmahnung oder Minderung.
§ 6 Rechte an Leistungsergebnissen
(1) Neon Arc räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht-exklusives, nichtübertragbares Nutzungsrecht an Layout, Grafiken und Programmiercode für den vereinbarten Zweck ein.
(2) Das Urheberrecht verbleibt bei Neon Arc. Weiterverpachtung, -vermietung oder Weiterentwicklung durch Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
(3) Source-Code wird nur auf ausdrückliche Vereinbarung und gegen Aufpreis übergeben.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (Wartung, SEO & Hosting)
(1) Verträge über Wartung, SEO-Betreuung und Hosting haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Webdesign-Projekten wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig.
(3) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Eine Mahnpauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB wird zusätzlich erhoben.
§ 9 Besondere Bedingungen für Webhosting und Domains
(1) Neon Arc stellt Speicherplatz über Reseller-Accounts dritter Anbieter (z. B. All-Inkl, INWX) zur Verfügung.
(2) Eine Verfügbarkeit von 99 % pro Monat wird angestrebt. Ausfälle der Serverinfrastruktur dritter Anbieter schließen die Haftung aus.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte selbst verantwortlich.
(4) Bei Vertragsende ist der Kunde für Domain-Umzug (KK-Antrag) und Datensicherung selbst zuständig.
(5) Bei Next.js- oder React-basierten Projekten erfolgt das Produktions-Hosting auf einem dedizierten Virtual Private Server bei Hetzner Online GmbH (Gunzenhausen, Deutschland). Während der Entwicklungs- und Freigabephase können temporäre Vorschau-Deployments über Vercel Inc. (USA) bereitgestellt werden, die nach Go-Live gelöscht werden. Die Verfügbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter. AVVs gemäß Art. 28 DSGVO sind mit beiden Anbietern abgeschlossen.
§ 10 Software-Lizenzen und Plugins
(1) Neon Arc stellt Lizenzen (z. B. Elementor, SEO-Plugins) im Rahmen von Agentur-Sammellizenzen zur Verfügung.
(2) Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Wartungs-/Hostingvertrages.
(3) Nach Vertragsende muss der Kunde Lizenzen selbstständig erwerben.
§ 11 Datensicherung
Neon Arc führt regelmäßige Backups durch. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherheitskopien zu erstellen. Für Datenverluste, die durch eigene Sicherung hätten vermieden werden können, besteht keine Haftung.
§ 12 SEO-Dienstleistungen
SEO-Maßnahmen umfassen ausschließlich fachgerechte Optimierung nach aktuellem Stand der Technik. Keine bestimmten Ranking-Positionen, Traffic- oder Umsatzsteigerungen werden zugesichert oder garantiert.
§ 13 Datenschutz
Bei Wartung/Hosting wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 14 Rechtstexte
Neon Arc erstellt Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum) nach bestem Wissen und Gewissen nach allgemein verfügbaren Vorlagen und aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Diese ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Der Kunde stellt deren Eignung für seinen speziellen Fall selbst sicher.
§ 15 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt (max. Rechnungsbetrag).
(3) Der Dienstleister haftet nicht für die rechtliche Prüfung von Kundeninhalten oder Rechtskonformität beigestellter Tools.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Sonthofen, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO).
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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