
Hotel Neumühle Resort & SPA
Hammelburg, Franken
Website für ein 5-Sterne-Resort, mit eigener Buchungsseite und in mehreren Sprachen.
Websites für Hotels
Jede Buchung über ein Portal kostet dich Provision. Ich baue Hotel-Websites mit eigenem Buchungsweg, sorge dafür, dass Google dein Haus in der Region richtig einordnet, und messe die Barrierefreiheit nach.
Deine Website, Posten für Posten
Wird bei einem Auftrag voll angerechnet.
Zum Website-CheckNimm die letzte Abrechnung deines Portals zur Hand. Hier stehen bewusst keine Beispielwerte: Es zählen nur deine eigenen Zahlen. Sie bleiben in deinem Browser und werden weder gesendet noch gespeichert.
Trag alle drei Werte ein, dann steht hier deine Rechnung.
Das ist die Rechnung, keine Prognose. Auch Direktbuchungen kosten Geld, etwa für Buchungssystem, Zahlungsgebühren und Werbung. Und nicht jeder Portalgast wechselt.
Teil des Baus
Dein Gast soll Zimmer und Datum finden, ohne zu suchen. Die Buchungsmaske kommt meist vom Anbieter deines Buchungssystems. Ich binde sie so ein, dass der Weg dorthin von jeder Seite aus kurz bleibt.
Mehr zum WebdesignIm Website-Check gemessen
Bei der Suche nach Hotel und Ort zeigt Google oft zuerst Karte und Bewertungen. Dafür zählen ein vollständiges Profil, frische Bewertungen und Seiten mit klarem Ortsbezug.
Artikel: Local SEO für HotelsIm Website-Check gemessen
Hotel-Websites leben von großen Fotos, und große Fotos bremsen. Ich messe gegen die Grenzwerte, die Google selbst ansetzt, und mache die Bilder leichter, bis die Seite auch am Telefon flott steht.
Artikel: Core Web VitalsZusatz beim Bau
Kommen deine Gäste auch aus dem Ausland, gehört die Buchung in ihre Sprache. Du bestimmst die Sprachen. Ich richte Seiten, Sprachwechsel und die Hinweise für Google ein. Das ist ein Zusatz zum Paket.
Pakete und ZusätzeIm Website-Check gemessen
Auch Gäste mit Sehschwäche, Tastatur oder Screenreader sollen buchen können. Ich messe mit axe und WAVE und prüfe Tastatur und Kontrast von Hand.
Gilt das Gesetz für dich?Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Online-Angebote, die zu einem Vertrag mit Verbrauchern führen sollen. Drei Fragen helfen dir bei der ersten Einordnung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
BFSG im Wortlaut(öffnet in neuem Tab)Dann kann deine Website unter das Gesetz fallen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Bei einer reinen Infoseite ohne Buchung ist das eher nicht der Fall. Ein Anfrageformular ist ein Grenzfall, den du einzeln klären solltest.
Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sind ausgenommen (§ 2 Nr. 17 und § 3 Abs. 3 BFSG). Prüf das zuerst mit deinen eigenen Zahlen.
Für deinen Gast gehört sie zum selben Weg. Frag den Anbieter deines Buchungssystems, was er dir zur Barrierefreiheit seiner Maske belegen kann.
Einen Messbericht: was axe und WAVE melden, was ich von Hand an Tastatur und Kontrast finde und was jede Lücke an Aufwand bedeutet.
Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren. Der Bericht ist deshalb keine Bestätigung, dass deine Website das Gesetz erfüllt, und keine Rechtsberatung. Ob und wie weit die Pflicht für dich gilt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.
Beide Seiten sind öffentlich, du kannst sie dir selbst ansehen. Zahlen nenne ich hier erst, wenn die Häuser sie freigegeben haben.

Hammelburg, Franken
Website für ein 5-Sterne-Resort, mit eigener Buchungsseite und in mehreren Sprachen.

Biberwier, Tirol
Website mit Weg zur Buchung, gebaut für das Hotel MyTirol. Das Haus heißt heute DORMERO BeHo Zugspitze, die Seite läuft weiter.
Was ich dir empfehle, messe ich zuerst bei mir. So sieht eine Prüfkarte aus: Werkzeug, Ergebnis, Datum. Sie sagt, was gemessen wurde, und nichts darüber hinaus.
Messung der Startseite zum Nachprüfen/hotel-websites · Stand 02.11.2026 · vor der Veröffentlichung gemessen
Ein Hotel braucht mehr als eine Website. Deshalb arbeite ich mit Kollegen zusammen, deren Systeme und Fachwissen meine Arbeit ergänzen. Jeder verantwortet seinen Teil und ist dafür dein Ansprechpartner.
Alexander Hertle, Neon Arc
Website, Weg zur Buchung, Auffindbarkeit und Messung sind mein Teil.
Zum Website-CheckHotelConsole von Lukas Hertle – Digitale Lösungen
Verwaltungssoftware für Hotel-Spas mit Kalender und Onlinebuchung. Das ist Lukas’ Produkt, nicht das von Neon Arc. Es ist keine gemeinsame Entwicklung, geht aber auf eine technische Grundlage zurück, die Lukas und ich gemeinsam haben. Es läuft derzeit im Pilotbetrieb, den aktuellen Stand nennt hotelconsole.com.
hotelconsole.com(öffnet in neuem Tab)Tobias Hertle
Bilder aus dem Haus statt aus dem Netz, auch mit Drohne.
Mehr zu TobiasIm Website-Check messe ich Ladezeit, Auffindbarkeit, Barrierefreiheit und Datenschutz-Technik deiner Hotel-Website und lege sie neben zwei Mitbewerber. Du bekommst einen vollständigen Bericht, mit dem auch jemand anderes weiterarbeiten kann.
Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Eine Beauftragung als Privatperson ist nicht möglich.
Das hängt vor allem davon ab, ob Gäste online buchen können und ob dein Betrieb als Kleinstunternehmen gilt. Die drei Fragen oben geben dir eine erste Einordnung. Im Einzelfall klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt.
Nein. Wie viele Gäste direkt buchen, hängt auch von Preis, Lage, Bewertungen und deinen Portalverträgen ab. Ich baue den direkten Weg und messe, ob er technisch funktioniert.
Nicht von vornherein. Meist bleibt es, und ich binde es ein. Zeigt sich, dass die Maske bremst oder Barrieren hat, sprechen wir darüber, bevor du etwas änderst.
Das hängt vom Umfang ab. Pakete und Zusätze stehen auf der Preisseite, im Konfigurator siehst du deinen Preis sofort. Die 490 € netto für den Check werden bei einem Auftrag voll angerechnet.